Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebes Kollegium,
die ersten wirklich heißen Tage des Sommers 2021 sind vorbei und das Ende des Schuljahres steht vor der Tür. Die letzten Kräfte werden mobilisiert. Ich drücke Ihnen und euch die Daumen, dass dabei schöne Erlebnisse „herausspringen“.
Mit dieser kurzen E-Mail möchte ich Sie über die aktuellen Regelungen beziehungsweise Änderungen im Schul- und Unterrichtsbetrieb informieren.
Die am Freitag, den 25.6.2021, in Kraft tretende Corona-Schutzverordnung beinhaltet für Schulen vor allem eine wichtige Regeländerung.
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird insofern aufgehoben, dass sie nur noch in den Fluren und auf sonstigen Bewegungsflächen (Aula, Badewanne, Toiletten usw.) innerhalb des Gebäudes verwendet werden muss. Auf dem Schulhof und auf dem Sitzplatz im Unterrichtsraum kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgesetzt werden. Dies ist natürlich freiwillig.
Die Testpflicht als Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht bleibt bestehen. Ausgenommen davon sind vollständig geimpfte und von einer COVID-19-Erkrankung genesene Menschen. (Hierüber ist ein Nachweis zu führen.)
Außerdem ist es weiterhin möglich, Schülerinnen und Schüler ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme am Präsenzunterricht abzumelden. Die Teilnahme am sogenannten Distanzunterricht ist dann dennoch verpflichtend.
Grundsätzlich können Klassenfahrten nach den Sommerferien innerhalb Deutschlands durchgeführt werden. Natürlich ist dies von dem Pandemiegeschehen in dem jeweiligen Zielgebiet abhängig und einem Inzidenzwert von unter 100 (auch im Ausgangsort).
Herzliche Grüße, Gesundheit und sonnige Tage
Peter Häßel