Informationen zum Unterricht Jg. 5/6 – Leistungsbewertung

15.02.2021 | Aktuelle Infos, Allgemein, Corona, Unterricht

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülervertretung,

ab dem 22. Februar 2021 wird für die Klassen 5 und 6 Wechselunterricht angeboten. 

Dies ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und wir hoffen inständig, dass weitere folgen können. Im Anhang finden Sie auch das Schreiben des Kultusministers zum aktuellen Stand. 

Für den Wechselunterricht werden die Klassen in A- und B-Gruppen eingeteilt. Die Einteilung wird Ihnen von der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer mitgeteilt. 

Die A-Gruppen werden in den geraden Wochen montags, mittwochs und freitags, in den ungeraden dienstags und donnerstags in Präsenz in der Schule unterrichtet. 

Die B-Gruppen werden in den geraden Wochen dienstags und donnerstags, in den ungeraden montags, mittwochs und freitags in Präsenz in der Schule unterrichtet.  

In den Zwischentagen bieten wir für die Schüler*innen der Jahrgänge 5 und 6 eine Notbetreuung an. Eine der folgenden Bedingungen muss bei Inanspruchnahme erfüllt sein. Im Anhang finden Sie diesbezüglich einen Vordruck, in dem Ihr Arbeitgeber den Bedarf zur Betreuung Ihres Kindes bestätigt. 

Siehe Schreiben des Kultusministers vom 11. Februar 2021:

„Zur Teilnahme an der Notbetreuung berechtigt sind Schülerinnen und Schüler, sofern 

a. eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann, insbesondere, weil beide sorgeberechtigten Elternteile, in deren Haushalt sie wohnen, ihrer Erwerbstätigkeit oder ihrem Studium nachgehen müssen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch Bescheinigungen, insbesondere 

des Dienstherrn oder Arbeitgebers, rechtzeitig, möglichst eine Woche im Voraus, nachzuweisen. Entsprechendes gilt für berufstätige oder studierende Eltern, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, 

(…) 

d. ohne die Betreuung im Einzelfall für Eltern und Kinder eine besondere Härte entstünde, die sich durch außergewöhnliche und schwerwiegende Umstände von den durch den Wegfall der regelhaften Betreuung allgemein entstehenden 

Härten abhebt.“

Nachmittagsbetreuung und Mittagessen finden vorerst nicht statt bzw. werden nicht angeboten. 

Die Klassen ab Jahrgang 7 (außer Abschlussklassen) verbleiben im Distanzunterricht. 

Aus diesem Grund verweisen wir noch einmal auf die konkreten Hinweise zur Leistungsfeststellung und -bewertung aus „Schulbetrieb im Schuljahr 2020/2021“ (Leitfaden des HKM): 

7. Leistungsbewertung im Distanzunterricht  

Notwendig ist, dass auch im Rahmen des Distanzunterrichts Zeugnisnoten erteilt werden, die im Zweifelsfall einer rechtlichen Überprüfung standhalten. Auch im Präsenzunterricht ist es weder möglich noch notwendig, Schülerleistungen in jeder Einzelstunde zu bewerten. Notwendig bleibt ein kontinuierliches Feedback durch die Lehrkraft an die Schülerinnen und Schüler zum Leistungsstand. In diesem Sinne hat die unterjährige Leistungsbewertung eine vorrangig pädagogische Funktion. Die Lehrkraft hat hierbei pädagogische Freiheiten, muss allerdings transparent machen, auf welche Weise sie sich ein Bild über die mündlichen Leistungen der Schülerinnen und Schüler verschafft. Es steht weitgehend im pädagogischen Ermessen, wie die mündlichen Leistungen ermittelt werden. Die Feststellung braucht nicht bei allen Schülerinnen und Schülern mit gleicher Häufigkeit und in gleicher Weise geschehen. Für die Leistungsfeststellung bzw. eine Kompetenzeinschätzung können unterschiedliche Formate eingesetzt werden:  

  • (Unterrichts-)Dokumentationen (z. B. Protokoll, Mappe, Heft, Lerntagebuch, Portfolio),  
  • Langzeitaufgaben und (Lernwerkstatt-)Projekte,  
  • schriftliche Ausarbeitung auf der Grundlage einer gemeinsamen Vorbereitung,  
  • Abgabe schriftlicher Ausarbeitungen,  
  • Bewertung von weiteren Handlungsprodukten (materielle und immaterielle); z. B. Modelle, Grafiken, Zeichnungen,  
  • Präsentationen, auch mediengestützt, z. B. Handout, Exposé, (Video-)Podcast; hier können sowohl die Durchführung der Präsentation als auch die übrigen Medien zur Leistungsfeststellung herangezogen werden,  
  • Diskussionen in mündlicher (digitaler) oder schriftlicher Form mit der Lehrkraft,  
  • Beiträge und mündliche Überprüfungen innerhalb einer Videokonferenz,  
  • mündliche Überprüfungen (z. B. Vokabeltests) und Kolloquien. „

Grundsätzlich gilt für alle:

Sollten die schulische Probleme unüberwindbar erscheinen, wenden Sie sich an uns. Klassenlehrerin und Klassenlehrer und die Zweigleiter haben stets ein offenes Ohr. Wir werden dann gemeinsam nach einer Lösung suchen.  

Ich wünsche uns allen eine zeitnahe Rückkehr zum normalen Schulalltag! 

Herzliche Grüße

Peter Häßel